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Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schüler. Die Amtszeit und Aufgabenbereiche sind in der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO) § 18-22 und im Bayerischen Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in den Artikeln 64-68, 74 und 76 festgelegt.