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Unterrichtsfächer und Leistungsnachweise (nur für die Jahrgangsstufen 5-11):

Am Heinrich-Schliemann-Gymnasium sind Vorrückungsfächer in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 bzw. 11 alle Fächer der Stundentafel mit Ausnahme von Sport. Musik ist in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 bzw. 11 Vorrückungsfach.

Als Kernfächer gelten am Heinrich-Schliemann-Gymnasium Deutsch, alle Fremdsprachen, Mathematik und Physik.

In den Kernfächern werden in den Jahrgangsstufen 5-11 Schulaufgaben (sog. große Leistungsnachweise) abgehalten. Am Heinrich-Schliemann-Gymnasium gilt im Schuljahr 2008/09 für die Anzahl der „Schulaufgaben“ folgende Regelung:

 

Klasse / Fach

5

6

7

8

9

10

11(G9)

Deutsch

4

4

4

4

4

3

4

Latein 1

4

4

4

4

3

3

4

Latein 2

---

4

4

4

3

3

4

Englisch 1

4

4

4

3

3

3

4

Englisch 2

---

4

4

4

3

3

4

Französisch

---

---

---

4

4

4

4

Griechisch

---

---

---

4

4

4

4

Mathematik

4

4

4

3

4

3

3

Physik

--

---

---

2

2

2

2

In jedem Stammklassenzimmer wird ab Anfang Oktober der Terminplan für Schulaufgaben und Kurzarbeiten ausgehängt.

Lt. Beschluss der Lehrerkonferenz - das Schulforum wurde dazu gehört - gelten für die Schulaufgaben folgende Sonderregelungen:

Im Fach Deutsch wird in der 6. Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe durch den zentralen Jahrgangsstu­-fentest zwischen dem 6. und 10. Oktober und einen weiteren schulinternen Test ersetzt.

Das Ergebnis des Jahrgangsstufentests und des schulinternen Tests werden anstelle einer 4. Schulaufgabe zu einer Schulaufgabennote zusammengefasst.

Im Fach Englisch wird in der Jahrgangsstufe 11 eine Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe ersetzt.

Im Fach Französisch wird in der Jahrgangsstufe 9 eine Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe ersetzt.

GSO § 54: An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden.

An unserer Schule werden an Tagen, an denen eine Schulaufgabe geschrieben wird, keine Stegreifaufgaben oder Kurzarbeiten geschrieben. Mündliche Leistungsnachweise sind absolut zulässig.

GSO § 55: Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen.

An unserer Schule werden Kurzarbeiten nur im Fach Physik in der 7. Jahrgangsstufe und im Fach Chemie ... geschrieben.

Zur Bildung der Zeugnisnoten - GSO § 53 - sollen in allen Vorrückungsfächern mündliche und schriftliche Leistungsnachweise gefordert werden. Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen sich auch auf Grundwissen beziehen.

GSO § 58: Bei „Unterschleif“ wird eine schriftliche Arbeit mit der Note 6 bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.

Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden.

GSO § 57: Schulaufgaben und Kurzarbeiten sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigen mit nach Hause gegeben werden und sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben.

Stegreifaufgaben können auf individuellen Antrag beim Fachlehrer mit nach Hause gegeben werden.

Schuldhaft versäumte Schulaufgaben und Kurzarbeiten und sonstige schuldhaft nicht erbrachte Leistungsnachweise (z. B. angekündigte Referate) müssen mit „ungenügend“ bewertet werden. Mit einer Entschuldigung versäumte Schulaufgaben werden in der Regel am Freitag ab 13.45 Uhr nachgeschrieben. Die Schule behält sich vor, bei krankheitsbedingtem Versäumnis von Schulaufgaben in begründeten Fällen die Vorlage eines ärztlichen Attests zu verlangen. In der Kollegstufe ist die Vorlage eines derartigen Attests verpflichtend.

Jeweils am Montag nach den Ferien bzw. nach einwöchigen Klassenfahrten sowie an den Tagen zwischen dem 15. und 19. Dezember 2008 und zwischen dem 22. und 26. Juni 2009 werden in den Jahrgangsstufen 5 – 11 keine schriftlichen Leistungsnachweise verlangt.

Bitte nehmen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern in den Sprechstunden persönlich Kontakt auf, um Auskünfte über die schulischen Leistungen Ihres Kindes zu erhalten. Mit einem Anruf im Sekretariat am Tag des Sprechstundenbesuchs können Sie sich versichern, dass die gewünschte Lehrkraft nicht dienstlich verhindert ist. Nur in dringenden Fällen ist nach vorher getroffener Vereinbarung eine Aussprache außerhalb der Sprechstunde möglich. Für Auskünfte über schulische Leistungen sind in erster Linie die betreffenden Fachlehrerinnen bzw. Fachlehrer und die Klassenleiterinnen bzw. Klassenleiter zuständig. Im Lauf des Schuljahres werden zwei Elternsprechabende stattfinden. Hierzu ergehen gesonderte Einladungen. Für den 1. allgemeinen Elternabend ist als Termin der

2. Dezember 2008 von 18.15 – 21.00 Uhr (mit Klassenelternversammlungen) vorgesehen, für die 5. Jahrgangsstufe der 13. November von 19.00 – 21.00 Uhr.

Sollten Sie für Ihr Kind im laufenden Schuljahr einen freiwilligen Rücktritt in die nächstniedrige Jahrgangsstufe (aus den Jahrgangsstufen 6 - 10 bzw. 11) in Erwägung ziehen, so muss dies lt. GSO § 67 bis zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. (Sinnvoll erscheint der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien.) In diesem Fall gilt Ihr Kind nicht als Wiederholungsschüler(in).