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Anwesenheit im Unterricht:

Die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit.

GSO § 37: Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

Sehr geehrte Eltern, wir bitten Sie in allen Fällen einer Verhinderung Ihres Kindes am Schulbesuch um enge Kooperation und Abstimmung mit der Schule. Bitte teilen Sie jede Abwesenheit Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn der Schule telefonisch, per Fax, durch Geschwister oder durch Mitschüler mit. Das Sekretariat ist täglich zuverlässig ab 7.00 Uhr telefonisch (74 90 40) oder rund um die Uhr per Fax (74 90 444) zu erreichen. Die Schule ist gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen. Sollte eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein, sind örtlich praktikable Lösungen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und dem Sachaufwandsträger zu finden. Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.

Bitte teilen Sie deshalb im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes auf dem beiliegenden Zettel für Rückmeldungen mit, unter welcher (eventuell geänderten) Telefonnummer Sie bzw. eine andere mit der Beaufsichtigung Ihres Kindes betraute Person vor und während der Unterrichtszeit erreichbar ist.

Bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall am Ende des Vormittagsunterrichts (z. B. Ausfall der 6. Stunde) entlässt die Schule die Kinder vorzeitig nach Hause, wenn Sie auf dem Rücklaufzettel, der dem Elternbrief beiliegt, Ihr Einverständnis erklären. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in einem solchen Fall immer die Möglichkeit, kostenfrei zu Hause anzurufen.

Bitte entschuldigen Sie also Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn, wenn es nicht am Unterricht teilnehmen kann. Sollte Ihr Kind am nächsten oder übernächsten Tag die Schule wieder besuchen können, bitten wir Sie, die zusätzlich nötige schriftliche Entschuldigung mitzugeben.

Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen lassen Sie bitte der Schule nach dem dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung zukommen. Eine weitere Entschuldigung ist in diesem Fall bei Wiederbesuch des Unterrichts mit Angabe der gesamten Dauer der krankheitsbedingten Absenz vorzulegen.

Häufen sich die krankheitsbedingten Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird dieses Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

Soll Ihr Kind aus einem vorhersehbaren dringenden Grund vom Unterricht befreit werden (z. B. wegen eines wichtigen familiären Ereignisses), so bitte ich Sie, dies spätestens eine Woche vorher schriftlich zu beantragen. Bitte benutzen Sie dazu das Formular, das diesem Schreiben in zweifacher Ausfertigung beiliegt.

Dies gilt auch für Arzttermine; ich darf Sie herzlich bitten, sich nach Möglichkeit um Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeit zu bemühen. Für Unterricht bei Fahrschulen kann im Allgemeinen ebenso wenig Unterrichtsbefreiung gewährt werden wie an Tagen, an denen angekündigte Leistungsnachweise (z. B. Schulaufgaben) erbracht werden.

Auch eine Unterrichtsbefreiung für den Tag nach der Konfirmation muss durch die Eltern oder die zuständige Kirchengemeinde beantragt werden.

Bei plötzlicher Erkrankung während des Unterrichts, die eine Befreiung seitens der Schule notwendig macht, wird diese Befreiung von den Mitgliedern der Schulleitung (OStD Heydenreich, StD Moßburger, StD Forster) erteilt. Die Schule wird die Erziehungsberechtigten in jedem Fall telefonisch benachrichtigen. Um einen Missbrauch dieser Möglichkeit der Befreiung zu verhindern, bitte ich Sie nachdrücklich darum, der Sache die nötige vertrauensvolle Aufmerksamkeit zu schenken, falls Sie eine Häufung derartiger Befreiungen, die von Ihnen abzuzeichnen sind, feststellen.

Sollte Ihr Kind tatsächlich so schwerwiegend erkranken, dass es dem Unterricht nicht mehr folgen kann, wird es von ausgebildeten Schulsanitätern im Krankenzimmer betreut. Da es unverantwortlich ist, erkrankte Minderjährige als Verkehrsteilnehmer (zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln) ohne Betreuung zu entlassen, werden Sie gebeten, Ihr Kind in der Schule abzuholen.