Anwesenheit im Unterricht:
Die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am
Unterricht ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit.
GSO § 37: Ist eine Schülerin oder ein
Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer
sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule
unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Falle
fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von
zwei Tagen nachzureichen.
Sehr geehrte Eltern, wir bitten Sie in allen
Fällen einer Verhinderung Ihres Kindes am Schulbesuch um enge Kooperation
und Abstimmung mit der Schule. Bitte teilen Sie jede Abwesenheit Ihres
Kindes vor Unterrichtsbeginn der Schule telefonisch, per Fax, durch
Geschwister oder durch Mitschüler mit. Das Sekretariat ist täglich
zuverlässig ab 7.00 Uhr telefonisch (74 90 40) oder rund um die Uhr per Fax
(74 90 444) zu erreichen. Die Schule ist gehalten, bei unentschuldigtem
Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn mit
den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen. Sollte eine Kontaktaufnahme
nicht möglich sein, sind örtlich praktikable Lösungen in Absprache mit den
Erziehungsberechtigten und dem Sachaufwandsträger zu finden. Sind die
Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des
Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint,
die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
Bitte teilen Sie deshalb im Interesse der
Sicherheit Ihres Kindes auf dem beiliegenden Zettel für Rückmeldungen mit,
unter welcher (eventuell geänderten) Telefonnummer Sie bzw. eine andere mit
der Beaufsichtigung Ihres Kindes betraute Person vor und während der
Unterrichtszeit erreichbar ist.
Bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall
am Ende des Vormittagsunterrichts (z. B. Ausfall der 6. Stunde) entlässt die
Schule die Kinder vorzeitig nach Hause, wenn Sie auf dem
Rücklaufzettel, der dem Elternbrief beiliegt, Ihr Einverständnis
erklären. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in einem solchen Fall immer
die Möglichkeit, kostenfrei zu Hause anzurufen.
Bitte entschuldigen Sie also Ihr Kind vor
Unterrichtsbeginn, wenn es nicht am Unterricht teilnehmen kann. Sollte Ihr
Kind am nächsten oder übernächsten Tag die Schule wieder besuchen können,
bitten wir Sie, die zusätzlich nötige schriftliche Entschuldigung
mitzugeben.
Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen
lassen Sie bitte der Schule nach dem dritten Tag eine schriftliche
Entschuldigung zukommen. Eine weitere Entschuldigung ist in diesem Fall bei
Wiederbesuch des Unterrichts mit Angabe der gesamten Dauer der
krankheitsbedingten Absenz vorzulegen.
Häufen sich die krankheitsbedingten
Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die
Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses
verlangen; wird dieses Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als
unentschuldigt.
Soll Ihr Kind aus einem vorhersehbaren
dringenden Grund vom Unterricht befreit werden (z. B. wegen eines wichtigen
familiären Ereignisses), so bitte ich Sie, dies spätestens eine Woche vorher
schriftlich zu beantragen. Bitte benutzen Sie dazu das Formular, das diesem
Schreiben in zweifacher Ausfertigung beiliegt.
Dies gilt auch für Arzttermine; ich darf Sie
herzlich bitten, sich nach Möglichkeit um Arzttermine außerhalb der
Unterrichtszeit zu bemühen. Für Unterricht bei Fahrschulen kann im
Allgemeinen ebenso wenig Unterrichtsbefreiung gewährt werden wie an Tagen,
an denen angekündigte Leistungsnachweise (z. B. Schulaufgaben) erbracht
werden.
Auch eine Unterrichtsbefreiung für den Tag
nach der Konfirmation muss durch die Eltern oder die zuständige
Kirchengemeinde beantragt werden.
Bei plötzlicher Erkrankung während des
Unterrichts, die eine Befreiung seitens der Schule notwendig macht, wird
diese Befreiung von den Mitgliedern der Schulleitung (OStD Heydenreich, StD
Moßburger, StD Forster) erteilt. Die Schule wird die Erziehungsberechtigten
in jedem Fall telefonisch benachrichtigen. Um einen Missbrauch dieser
Möglichkeit der Befreiung zu verhindern, bitte ich Sie nachdrücklich darum,
der Sache die nötige vertrauensvolle Aufmerksamkeit zu schenken, falls Sie
eine Häufung derartiger Befreiungen, die von Ihnen abzuzeichnen sind,
feststellen.
Sollte Ihr Kind tatsächlich so schwerwiegend
erkranken, dass es dem Unterricht nicht mehr folgen kann, wird es von
ausgebildeten Schulsanitätern im Krankenzimmer betreut. Da es
unverantwortlich ist, erkrankte Minderjährige als Verkehrsteilnehmer (zu
Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln) ohne Betreuung
zu entlassen, werden Sie gebeten, Ihr Kind in der Schule abzuholen.