Kostenfreiheit des Schulwegs
Bezüglich der Kostenfreiheit des Schulweges wird die Fahrmarke nach unserem derzeitigen Kenntnisstand (März 2026) in den folgenden Fällen gezahlt:
Generell muss zunächst die fußläufige Entfernung zur Schule mindestens 3 km betragen (*).
Für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Fürth und dem Landkreis werden die Fahrtkosten übernommen, wenn sie eine der folgenden Ausbildungsrichtungen besuchen:
- humanistische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache)
- musische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache)
- sprachliche Ausbildungsrichtung mit Latein als erster Fremdsprache
Wird am Heinrich-Schliemann-Gymnasium entweder die sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster Fremdsprache oder die naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache!) besucht, so wenden Sie sich bei Fragen zur Schülerbeförderung bitte an das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth. Tel.: 0911 / 974-1664, E-Mail: schuelerbefoerderung@fuerth.de
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden die Fahrtkosten bis einschließlich der 10. Klasse übernommen. Bei einem Wechsel der Ausbildungsrichtung entfällt der Anspruch ggf.!
Noch ein kurzer Hinweis für die Beantragung der Kostenfreiheit für Neuanmeldungen in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums:
Die Anträge müssen bis spätestens 31.05.2026 gestellt werden, damit ein Fahrmarkenerhalt zu Beginn des Schuljahres – in der Woche vor dem Schulbeginn - gewährleistet werden kann.
Zur Antragsstellung im VGNsMaxi-Portal wählen Sie bitte bei Antragsart Kostenfreiheit des Schulweges aus. Zukünftige Schüler des Neuen Gymnasiums Fürth wählen zusätzlich als Ausbildungsrichtung Gymnasium Vorläuferklasse – entsprechend Ihrem Wunschzweig.
Regelung ab der 11. Klasse:
Ab der 11. Klasse werden die Fahrtkosten nur (ggf. teilweise) erstattet, wenn in der Familie mindestens drei Kinder Kindergeld beziehen, die Familie Sozialleistungen bezieht oder die Belastungsgrenze überschritten wird. Weiteres siehe : [PDF-Dokument]
(*) in besonders begründeten Fällen kann im Winter von dieser Regelung abgewichen werden. Ansprechpartner: Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth.
Links
- Verbundpass
https://www.vgn.de/fuer/schueler/ - KFR Stadt Fürth – Online
Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges | Stadt Fürth - KFR LKR Fü – Online
Schülerbeförderung - Landkreis Fürth - Schülerbeförderung Nürnberg – Online
Schülerbeförderung – Schulen in Nürnberg - Schülerbeförderung Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim (NEA) - ausdrucken, ausfüllen und Abgabe in der Schule
https://www.kreis-nea.de/behoerdenwegweiser-a-z/leistung/schuelerbefoerderung-beantragung-der-erstattung-von-schulwegkosten
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01.05.2026Elternsprechabend Klasse 5-12
04.05.2026, 18:00 - 20:00Elternchor
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Königstr. 105
90762 Fürth
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