Monatswertmarken Schüler / Fahrmarken

Hier finden Sie Verweise auf die entsprechenden Informationen und Anträge, wenn Ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen soll.

Bitte beachten Sie, dass auch online ausgefüllte Formulare zwingend von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern zu unterschreiben sind. Die Anträge müssen deshalb ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden. Zur Verfahrensvereinfachung sammelt das Heinrich-Schliemann-Gymnasium die Anträge und gibt diese dann an die zuständigen Stellen weiter. Lediglich die Anträge bei der Stadt Nürnberg laufen völlig online und sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Beförderungskosten zu den weiterführenden Schulen werden nur zu der nächstgelegenen Schule mit dem vom Schüler/von der Schülerin bzw. von den Erziehungsberechtigten gewählten Schulzweig (Ausbildungsrichtung) übernommen, wenn der künftige Schulweg in einer Richtung länger als 3 km ist. Bei der Anmeldung des Schülers/der Schülerin ist daher die Ausbildungsrichtung anzugeben. Sind mehrere Schulen der gleichen Art als nächstgelegene im Sinne des S 2 Abs. 1 Nr. 3 SchBefV zu bezeichnen, kann der Schüler/die Schülerin zwischen ihnen frei wählen.
Besucht der Schüler/die Schülerin nicht die nächstgelegene Schule mit der gewählten Ausbildungsrichtung, so müssen die Eltern selbst für die Beförderungskosten aufkommen.
Über die Berechtigung zur Freifahrt entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Fürth bzw. Nürnberg oder für auswärtige Schüler das jeweilig zuständige Landratsamt.
Die Fahrmarken für alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs haben, werden am ersten Schultag des neuen Schuljahres in den Klassen verteilt.

Verbundpass

Zusätzlich zu den "Monatswertmarken Schüler" bzw. "Fahrmarken", die Sie nach unten beschriebenem Verfahren für Ihr Kind bestellen, benötigt Ihr Kind noch einen "Verbundpass Auszubildende"

Einzelheiten dazu finden Sie hier: https://www.vgn.de/ratgeber/verbundpass-ausbildung/

Nur zusammen mit dem kos­ten­losen Ver­bund­pass für junge Menschen in Aus­bil­dung stellen die Wertmarken bzw. "Fahrmaken" einen gültigen Fahrschein dar. Bitte beantragen Sie diesen Verbundpass z. B. direkt am infra-Büro im Bahnhof Fürth. Das zugehöre Bestellformular erhalten Sie hier zum Download: https://www.vgn.de/service/downloads/ --> Be­stell­schein Ver­bund­pass Schüler und Aus­zu­bil­den­de oder direkt hier: Be­stell­schein Ver­bund­pass Schüler und Aus­zu­bil­den­de

Eine Bestätigung der Schule ist erst ab dem 15. Geburtstag notwendig!

Kalender

  • Elternchor

    13.12.2023, 20:00 - 21:30
  • Weihnachtskonzert

    20.12.2023, 01:00
  • Unterrichtsende: 11.05 Uhr

    22.12.2023, 07:50 - 11:05
Weitere Termine

Kontakt

Heinrich-Schliemann-Gymnasium
Königstr. 105
90762 Fürth
Telefon: (0911) 74 90 40
Fax: (0911) 74 90 444