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Übertritt ans Gymnasium
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Der Musische Zweig
Siehe auch pdf-Dokument zum Download.
Der Musische Zweig unterscheidet sich von den anderen gymnasialen Ausbildungsrichtungen im neunjährigen Gymnasium in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 alleine dadurch, dass Musik ein zweistündiges Kernfach (mit 2 Schulaufgaben pro Jahr) ist und dass zusätzlich eine von drei Sportstunden pro Schuljahr in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 durch eine Stunde Instrumentalunterricht ersetzt wird. Daneben gelten in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 die gleichen Stundentafeln wie im sprachlichen Gymnasium.
Der Instrumentalunterricht wird von qualifizierten Instrumentallehrkräften und Schulmusikern an der Schule erteilt. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Instrumente zugelassen sind und einige Instrumente nicht an der Schule unterrichtet werden können.
Dieser Instrumentalunterricht kann auch als Privatunterricht (mit Finanzierung durch die Eltern) außerhalb der Schule organisiert werden. Die Fortschritte werden in jedem Fall in je einer praktischen Prüfung (Vorspiel) pro Schulhalbjahr durch die Musiklehrer der Schule bewertet. Instrumentale Vorkenntnisse sind zu Beginn der 5. Klasse nicht erforderlich.
Die Zeugnisnote errechnet sich aus den Leistungen im Klassenunterricht sowie dem Vorspiel.
Das Erlernen eines zweiten Instruments ist im Rahmen des Wahlunterrichts möglich, sofern ausreichend Lehrerstunden zur Verfügung stehen.
Das gemeinsame Singen und Musizieren in einem Ensemble ist wesentlicher Bestandteil einer musischen Ausbildung. Unterstufenchor, Nachwuchsorchester, Orchester, Big Band und großer Chor können als Wahlunterricht in den Klassen 5 bis 10 belegt werden. (Für Orchester und Big Band ist entsprechendes instrumentales Können Voraussetzung.)
Ein Wechsel in den sprachlichen Zweig ist bis zur 8. Jahrgangsstufe möglich.
Anmeldung zum Musischen Zweig
Bei der Anmeldung zum Musischen Zweig am Heinrich-Schliemann-Gymnasium müssen folgende Entscheidungen getroffen werden:
1. Fremdsprache
Latein oder Englisch. Damit ist die 2. Fremdsprache in der 6. Klasse festgelegt: Englisch oder Latein.
Instrumentalunterricht:
Unterricht in Kleingruppen an der Schule oder externer Privatunterricht
Mögliche Pflichtinstrumente im Unterricht an der Schule: Klavier, Violine, Viola, Cello, Kontrabass, E-Bass, Saxophon, Klarinette, Blockflöte, Querflöte, Trompete, Posaune, klassische Gitarre und Horn.
Mögliche Pflichtinstrumente im Privatunterricht: Alle Instrumente (in Absprache mit der Fachschaft Musik), jedoch nicht Gesang.
Bitte wenden sie sich mit weiteren Fragen an die Schulleitung oder die Lehrkräfte für Musik am Heinrich-Schliemann-Gymnasium.
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Elternchor
11.12.2024, 20:00 - 21:30Weihnachtskonzert
18.12.2024, 19:30 - 21:30Unterrichtsende nach der 4. Stunde um 11.15 Uhr
20.12.2024, 01:00