Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums

Wir weisen darauf hin, dass das Heinrich-Schliemann-Gymnasium auch Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fürth aufnimmt, die sich entweder für den musischen oder den humanistischen Zweig, oder auch generell für Latein als erste Fremdsprache interessieren.

Weitere Informationen finden Sie hier: Eltern - Übertritt ans Gymnasium.

Bitte beachten Sie unbedingt die vom allgemeinen Vorgehen in Bayern abweichenden Anmeldeververfahren und Termine in Fürth!

Bitte beachten Sie die geänderten Verfahren / Termine!

Einschreibung in die Jahrgangsstufe 5

Die Einschreibung in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums erfolgt bereits seit dem Schuljahr 2017/2018 in das neue neunjährige Gymnasium. Die Schüler werden von einem Erziehungsberechtigten am gewünschten Gymnasium angemeldet.

Voraussetzungen:

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.


Weitere Einzelheiten finden Sie z. B. unter www.schulberatung.bayern.de

Kalender

  • Jgst. 6: Vortrag soz. Medien

    21.03.2024, 07:50 - 12:50
  • Elternvortrag Jgst 6: soz. Medien

    21.03.2024, 18:30 - 20:00
  • Osterferien

    25.03.2024, 01:00 - 05.04.2024
Weitere Termine

Kontakt

Heinrich-Schliemann-Gymnasium
Königstr. 105
90762 Fürth
Telefon: (0911) 74 90 40
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