Das Fach Italienisch

Italienisch als spätbeginnende Fremdsprache- für wen und ab wann?

 

 

                                             Wer kann wann Italienisch wählen?

                                                    https://youtu.be/-xOhinYlv3k

 

Warum Italienisch?

                                  

                                    Ist es vernünftig, Italienisch zu wählen? Ma certo!

                                                      youtu.be/Wpb8ektr5J0

                                       

                                                L'amore per l'Italia-auch das Herz wählt mit!

                                                         https://youtu.be/P3Lsg46BUR8

Domande frequenti- e risposte!

Ab wie vielen Interessenten wird Italienisch eingerichtet?

Wie bei allen Fächern hängt die Einrichtung des Faches von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern ab, um zu kleine Gruppen zu vermeiden. Diese Zahl richtet sich nicht zuletzt auch nach der Gesamtanzahl der Schüler vor allem in den Jahrgangsstufen 12 und 13, weshalb eine feste Zahl an Mindestteilnehmern nicht von vorneherein festgelegt werden kann.

Muss ich automatisch auf Französisch oder Altgriechisch verzichten, wenn ich Italienisch wähle?

Nein.

Italienisch stellt nur eine weitere Wahlmöglichkeit für sprachlich interessierte Schüler dar. Die Wahl der spätbeginnenden Fremdsprache bedeutet nicht den Verzicht auf andere Fremdsprachen. Im Gegenteil bietet es gerade für Schüler des humanistischen oder musischen Zweiges die Möglichkeit, ihre Interessen zu verfolgen, ohne auf moderne Fremdsprachen zu verzichten.

Altgriechisch und Französisch sowie die verbleibende, nicht abgelegte Fremdsprache können weiterhin in der Qualifikationsphase gewählt und mit Italienisch kombiniert werden. Auch hier gilt, dass grundsätzlich eine ausreichend große Gruppe an interessierten Schülern zustande kommen muss.

Welches Niveau erreiche ich in Italienisch?

In dieser spät beginnenden Fremdsprache kann das Colloquium abgelegt werden. Es wird das Niveau B1 des GER erreicht.

Was passiert, wenn ich feststelle, dass mir Italienisch doch nicht liegt und ich es aber in  Jahrgangsstufe 12 und 13 weiter belegen muss?

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 genügt es, einen Punkt in Italienisch zu erreichen. Allerdings besteht weiterhin Belegpflicht und alle 4 Halbjahre müssen auch eingebracht werden. Man sollte sich also sehr gründlich überlegen, ob man Italienisch auch wirklich lernen will. 3 Stunden Unterricht in einem Fach, das man eigentlich nicht will, können sehr langweilig sein. Man sollte daher in jedem Fall genügend Motivation mitbringen. Die Wahl sollte keinesfalls aus der Motivation erwachsen, eine ungeliebte Sprache abzulegen

Was passiert, wenn ich Latein ablege?

Schülerinnen und Schüler, die Latein durch eine „neu einsetzend spät beginnende Fremdsprache“ ersetzen, haben nach der 9. Klasse (G8) mit der Zeugnisnote 4 oder besser automatisch „gesicherte Lateinkenntnisse“ („Kleines Latinum“) erworben. Das „Latinum“ („Großes Latinum“) kann jedoch durch eine schulinterne Feststellungsprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 9 (G8) zusätzlich erworben werden.

Was passiert, wenn ich Englisch ablege?

Viele Schüler und auch Eltern schrecken davor zurück, Englisch als wohl wichtigste moderne Fremdsprache abzulegen, da sie befürchten, hier nicht ausreichende Kenntnisse nachweisen zu können, obwohl die Sprache schon sehr sicher beherrscht wird. Es empfiehlt sich daher, einen der in der Oberstufe angebotenen Konversationskurse zu belegen.

Welche Konsequenzen hat die Wahl von Italienisch auf die Gestaltung der Oberstufe?

Konsequenzen für die Oberstufe und das Abitur (Stand: April 2021; G8)

Wenn Italienisch als Abiturprüfungsfach gewählt wird, müssen alle 4 Halbjahresleistungen ein­ge­bracht werden.

In der Kursphase muss eine „fortgeführte Fremdsprache“ neben Italienisch belegt werden.

Es besteht eine Befreiung von der Belegung einer zweiten Naturwissenschaft über ein Jahr.

Die zusätzliche Wahl eines Additums in Sport, Musik oder Kunst ist möglich, stellt aber eine Ein­schränkung bei der Einbringung weiterer Fächer dar.

 

 

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